Fast jede Website begrüßt dich heute mit einem Fenster, das um Zustimmung bittet. Viele davon bräuchten es gar nicht. Hier steht, woran du erkennst, ob deine Seite dazugehört, und was es dich kostet, wenn du einen zeigst, obwohl du keinen brauchst.

Die eine Frage, die alles entscheidet
Ein Einwilligungsfenster ist nicht deshalb nötig, weil du eine Website hast, sondern weil etwas auf dem Gerät deines Besuchers gespeichert oder ausgelesen wird, das für den Betrieb nicht zwingend erforderlich ist. Genau so steht es im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz.
Die Prüffrage lautet also: Speichert oder liest meine Seite etwas auf dem Gerät des Besuchers, das über das technisch Notwendige hinausgeht? Wenn nein, brauchst du keine Einwilligung. Wenn ja, brauchst du sie, und zwar bevor das passiert.
Was zwingend erforderlich ist und was nicht
Erforderlich sind Dinge, ohne die die Seite ihren Zweck nicht erfüllen kann: der Warenkorb in einem Shop, die Anmeldung in einem Kundenbereich, ein Schutz gegen missbräuchliches Absenden von Formularen. Dafür brauchst du keine Einwilligung, wohl aber einen Hinweis in der Datenschutzerklärung.
Nicht erforderlich ist alles, was der Auswertung oder Werbung dient: Besucherstatistiken, Zählpixel von sozialen Netzwerken, Werbenetzwerke, eingebettete Videos, Kartendienste und Schriften, die von fremden Servern nachgeladen werden. Sobald eines davon eingebunden ist, brauchst du eine Einwilligung.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Es geht nicht nur um Cookies im engeren Sinn. Auch wenn deine Seite eine Schriftart, ein Video oder eine Karte von einem fremden Server nachlädt, wird dabei die IP-Adresse deines Besuchers dorthin übertragen. Das ist eine Datenverarbeitung, selbst wenn kein einziges Cookie gesetzt wird.
Genau deshalb gab es die Abmahnwelle rund um nachgeladene Schriftarten. Wer diese Dateien stattdessen auf den eigenen Server legt, hat das Problem nicht mehr, spart sich die Einwilligung und die Seite lädt obendrein schneller.

Warum ein unnötiges Banner dich Geld kostet
Jedes Fenster, das sich vor deinen Inhalt schiebt, kostet Besucher. Ein Teil klickt weg, ein Teil verlässt die Seite. Wer keine Auswertung einsetzt und trotzdem ein Banner zeigt, verschenkt also Anfragen, ohne dafür irgendetwas zu gewinnen.
Dazu kommt: Ein Banner, das ohnehin nicht nötig ist, wird oft schlampig eingebaut. Es lädt die Werkzeuge schon, bevor jemand zugestimmt hat. Dann ist die Seite trotz Banner angreifbar, was die schlechteste aller Möglichkeiten ist.
So prüfst du deine eigene Seite in fünf Minuten
Öffne deine Website in einem privaten Fenster. Drücke die Taste F12 für die Entwicklerwerkzeuge, geh auf den Reiter Netzwerk und lade die Seite neu. In der Liste siehst du jede einzelne Adresse, die geladen wird.
Suche nach Einträgen, die nicht zu deiner eigenen Domain gehören. Taucht dort nichts Fremdes auf und liegen unter Anwendung keine Cookies, brauchst du kein Banner. Findest du fremde Adressen, hast du zwei Möglichkeiten: die Inhalte selbst hosten oder eine saubere Einwilligung einbauen.
Wenn du eine Einwilligung brauchst, dann richtig
Ein wirksames Banner erfüllt drei Bedingungen: Es lädt nichts, bevor zugestimmt wurde. Ablehnen ist genauso einfach wie Zustimmen, also ein gleichwertiger Knopf auf derselben Ebene. Und die Entscheidung lässt sich später wieder ändern.
Banner, bei denen Ablehnen erst nach zwei weiteren Klicks möglich ist, gelten als unwirksam. Dann liegt rechtlich keine Einwilligung vor, obwohl das Fenster da war. Der Aufwand wäre also umsonst gewesen.
Wenn du wissen willst, was sonst noch rechtlich auf jede Website gehört, lies was Impressum und Datenschutzerklärung enthalten müssen und woran Abmahner zuerst schauen.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich keine Statistik einsetze?
Nein. Ohne Auswertung, Werbenetzwerke und ohne Inhalte von fremden Servern gibt es nichts, wofür eine Einwilligung nötig wäre. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt.
Zählt Google Analytics als notwendig?
Nein. Besucherstatistiken dienen der Auswertung, nicht dem Betrieb. Sie dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung geladen werden.
Was ist mit eingebetteten Videos oder Karten?
Beide laden Daten von fremden Servern und setzen dort in der Regel auch Cookies. Sie brauchen eine Einwilligung oder eine Lösung, bei der erst nach einem Klick geladen wird.
Reicht ein Banner mit nur einem Zustimmen-Knopf?
Nein. Ablehnen muss genauso leicht möglich sein wie Zustimmen. Fehlt der gleichwertige Knopf, gilt die Einwilligung als unwirksam.
Wie ist das bei Schriftarten von Google?
Werden sie von Googles Servern geladen, wird die IP-Adresse des Besuchers dorthin übertragen. Das war der Auslöser der bekannten Abmahnwelle. Wer die Schriften selbst hostet, hat das Problem nicht.
Was passiert, wenn ich gar nichts mache?
Setzt du zustimmungspflichtige Werkzeuge ohne Einwilligung ein, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Setzt du keine ein, brauchst du auch kein Banner und bist auf der sicheren Seite.
Bereit für eine Website, die verkauft?
Wir setzen genau das für dich um. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Beratung sichern


