Impressum und Datenschutzerklärung sind der unbeliebteste Teil einer Website und gleichzeitig der einzige, bei dem Nachlässigkeit direkt Geld kostet. Diese Übersicht zeigt, was hineingehört, was sich zuletzt geändert hat und woran Abmahner zuerst schauen.

Impressum und Datenschutzerklärung: was auf jede Website gehört

Wer überhaupt ein Impressum braucht

Sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird, ist ein Impressum Pflicht. Das gilt auch dann, wenn du nichts direkt verkaufst, sondern nur über deine Leistungen informierst. Rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen, dieser Fall ist aber seltener, als viele denken.

Wichtig ist die Erreichbarkeit: Das Impressum muss von jeder Unterseite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein und eindeutig benannt. Ein Link, der Kontakt oder Info heißt, genügt nicht.

Die Pflichtangaben im Impressum

Hinein gehören: der vollständige Name mit Rechtsform, bei Einzelunternehmen also Vor- und Nachname, die ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach, sowie mindestens zwei Wege der schnellen Kontaktaufnahme, üblicherweise E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Dazu kommen je nach Fall: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden, der Registereintrag bei eingetragenen Unternehmen, die zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Berufen sowie bei redaktionellen Inhalten die verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag.

Wenige Zeilen entscheiden darüber, ob eine Abmahnung Erfolg hat.
Wenige Zeilen entscheiden darüber, ob eine Abmahnung Erfolg hat.

Was sich zuletzt geändert hat

Zwei Punkte sind neu und werden oft übersehen. Erstens: Das frühere Telemediengesetz heißt seit 2024 Digitale-Dienste-Gesetz. Wer noch auf Paragraf 5 TMG verweist, nennt eine Vorschrift, die es nicht mehr gibt.

Zweitens: Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 eingestellt. Der früher verpflichtende Link dorthin führt heute ins Leere und gehört entfernt. Stattdessen gehört in das Impressum eine Aussage, ob du an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst.

Die Datenschutzerklärung: mehr als eine Textvorlage

Sie muss beschreiben, was auf deiner Seite tatsächlich passiert. Eine Vorlage aus dem Netz, die Werkzeuge nennt, die du gar nicht einsetzt, oder deine tatsächlichen Dienste verschweigt, ist schlimmer als keine, weil sie beweist, dass niemand hingeschaut hat.

Für jede Verarbeitung gehören hinein: welche Daten, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert wird und an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben werden. Die Rechtsgrundlage ist der Punkt, der am häufigsten fehlt.

Die drei häufigsten Fehler

Erstens: Dienstleister werden nicht genannt. Wer sein Kontaktformular über einen fremden Anbieter laufen lässt, gibt dabei personenbezogene Daten weiter. Steht der Anbieter nicht in der Erklärung, ist das ein Verstoß, den niemand von außen sieht und der deshalb jahrelang unbemerkt bleibt.

Zweitens: Das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde fehlt. Es ist eine Pflichtangabe. Drittens fehlen die Rechtsgrundlagen. Beides sind Punkte, die in vielen kostenlosen Vorlagen schlicht nicht vorkommen.

Was du in einer Stunde selbst prüfen kannst

Geh deine Seite mit einer einfachen Liste durch: Ist das Impressum von überall in zwei Klicks erreichbar? Stimmen Name, Anschrift und zwei Kontaktwege? Ist der Verweis auf das Digitale-Dienste-Gesetz aktuell? Fehlt der veraltete Link zur Streitbeilegungsplattform?

Und in der Datenschutzerklärung: Stehen dort alle Dienste, die tatsächlich eingebunden sind, also Hosting, Formularversand, Statistik, eingebettete Inhalte? Ist bei jeder Verarbeitung eine Rechtsgrundlage genannt? Steht das Beschwerderecht mit der zuständigen Behörde darin? Wer diese Punkte abhakt, hat die häufigsten Angriffsflächen geschlossen.

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Häufige Fragen

Reicht eine kostenlose Vorlage aus dem Netz?

Als Grundgerüst ja, aber sie muss an deine Website angepasst werden. Eine Erklärung, die Dienste nennt, die du nicht nutzt, oder deine tatsächlichen verschweigt, schützt dich nicht.

Muss ich meine Telefonnummer angeben?

Vorgeschrieben sind Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. In der Praxis gelten E-Mail-Adresse plus Telefonnummer als sicherer Weg. Nur ein Formular reicht nach überwiegender Auffassung nicht.

Was ist mit der Streitbeilegungsplattform?

Die europäische Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt. Der Link gehört entfernt. Stattdessen gehört eine Aussage hinein, ob du an Verbraucherschlichtung teilnimmst.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

In aller Regel nicht. Er wird erst ab einer bestimmten Zahl von Personen nötig, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Kleine Betriebe erreichen diese Schwelle fast nie.

Wie oft muss ich die Texte aktualisieren?

Immer dann, wenn sich etwas an der Verarbeitung ändert, also bei jedem neuen Werkzeug auf der Seite. Zusätzlich lohnt einmal jährlich ein prüfender Blick.

Gilt das auch für eine reine Visitenkarten-Website?

Ja. Sobald die Seite geschäftlich ist, gelten Impressumspflicht und Informationspflichten, unabhängig davon, wie klein die Seite ist.

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