Abmahnungen treffen selten die großen Unternehmen, sondern kleine Betriebe mit Fehlern, die sich leicht finden lassen. Die gute Nachricht: Es sind fast immer dieselben Punkte. Diese Checkliste zeigt dir, worauf es ankommt. Sie ist eine Orientierung aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.

Impressum vollständig und leicht erreichbar
Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dazu gehören Name und Anschrift, bei Einzelunternehmen der Vor- und Nachname, eine schnelle Kontaktmöglichkeit per E-Mail und Telefon, bei vorhandener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer diese Nummer und je nach Rechtsform weitere Angaben wie Registergericht und Registernummer.
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, üblicherweise im Fußbereich, und klar als Impressum bezeichnet sein. Seit der Abschaltung der EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung im Juli 2025 sollte dort auch kein Link mehr auf diese Plattform stehen.
Datenschutzerklärung, die zur Seite passt
Die Datenschutzerklärung muss beschreiben, was auf deiner Seite tatsächlich passiert: Hosting, Server-Protokolle, Kontaktformular, eingebundene Dienste, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und die Rechte der Besucher, einschließlich des Widerspruchsrechts und des Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde.
Der häufigste Fehler ist nicht das Fehlen, sondern die Abweichung: Die Erklärung nennt Dienste nicht, die auf der Seite laufen, oder das Kontaktformular schickt Daten an einen Anbieter, der nirgends erwähnt ist. Prüfe beides gegeneinander.
Keine Daten an Dritte ohne Einwilligung
Schriften, die beim Seitenaufruf von Google-Servern geladen werden, waren Anlass einer bekannten Abmahnwelle, nachdem das Landgericht München I im Januar 2022 einem Besucher Schadensersatz zugesprochen hatte. Dasselbe Prinzip gilt für eingebettete Karten, Videos, Schriften anderer Anbieter und Analysewerkzeuge: Wird die IP-Adresse ohne Rechtsgrundlage übertragen, ist das angreifbar.
Prüfen kannst du das selbst: Öffne deine Seite im Browser, öffne die Entwicklerwerkzeuge und schau in der Netzwerkansicht nach, welche fremden Adressen beim ersten Aufruf geladen werden. Schriften gehören auf den eigenen Server, Karten und Videos sollten erst nach einem Klick laden.
Cookies und Tracking erst nach Zustimmung
Nach § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes dürfen Informationen auf dem Gerät des Besuchers nur gespeichert oder ausgelesen werden, wenn er eingewilligt hat, es sei denn, sie sind für den Dienst unbedingt erforderlich. Analyse- und Marketingwerkzeuge gehören nicht dazu.
Wenn du Tracking einsetzt, darf es erst nach der Zustimmung starten, und der Hinweis muss eine echte Wahl lassen. Wenn du kein Tracking brauchst, ist die einfachste Lösung, keins einzusetzen. Dann brauchst du oft auch kein Einwilligungsbanner.

Bilder, Texte und Schriften mit Lizenz
Ein Foto aus der Google-Bildersuche ist nicht frei. Fotografen und Bildagenturen verfolgen unerlaubte Nutzung gezielt, und die Forderungen sind oft hoch. Nutze eigene Bilder oder solche mit klarer Lizenz und bewahre den Nachweis auf, woher ein Bild stammt.
Auch bei freien Plattformen lohnt ein Blick in die Bedingungen, und bei Bildern mit erkennbaren Personen oder Marken ist Vorsicht geboten. Dasselbe gilt für Schriftarten und Texte.
Widerrufsbelehrung, wenn du an Verbraucher verkaufst
Wer Verträge mit Verbrauchern über das Internet, per E-Mail oder Telefon abschließt, muss in der Regel über das Widerrufsrecht belehren. Dazu gehören die Frist von 14 Tagen, die Anschrift für den Widerruf, die Folgen des Widerrufs und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Bei Dienstleistungen kommen die Regeln zum vorzeitigen Erlöschen hinzu.
Eine vage Formulierung wie „Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen“ reicht nicht.
Werbeaussagen, die du belegen kannst
„Testsieger“, „Nummer eins“, „100 Prozent“, „garantiert“: Solche Aussagen müssen stimmen und belegbar sein, sonst gelten sie als irreführend. Prüfe deine Seite auf Superlative und frag dich bei jeder Aussage, ob du sie im Zweifel nachweisen könntest.
Bewertungen mit Herkunftshinweis
Wer Kundenbewertungen auf der eigenen Seite zeigt, muss nach § 5b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb angeben, ob und wie sichergestellt wird, dass sie von echten Kunden stammen. Das gilt auch, wenn du nur eine Sternebewertung aus deinem Google-Profil einblendest.
Ein kurzer Satz direkt bei den Bewertungen genügt, etwa dass sie aus dem Google-Unternehmensprofil stammen und nicht selbst geprüft werden. Erfundene oder gekaufte Bewertungen sind ohnehin unzulässig.
Kein offener Speicher für Uploads
Wenn Besucher über deine Seite Dateien hochladen können, etwa Bewerbungen oder Fotos für ein Angebot, dürfen diese nicht öffentlich im Netz abrufbar sein. Ein Ordner, dessen Inhalt jeder mit dem richtigen Link sehen kann, ist eine Datenpanne mit Ansage.
Barrierefreiheit im Blick behalten
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Angebote an Verbraucher, etwa Online-Shops und elektronisch geschlossene Verträge. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.
Unabhängig von der Pflicht sind Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, eine bedienbare Tastaturnavigation und klare Überschriften sinnvoll. Sie helfen allen Besuchern und auch Suchmaschinen.
Was genau ins Impressum und in die Datenschutzerklärung gehört, erklären wir ausführlich im Ratgeber zu Impressum und Datenschutz .
Häufige Fragen
Wie teuer ist eine Abmahnung?
Das hängt vom Fall ab. Meist fallen Anwaltskosten der Gegenseite an, dazu kommt eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für Wiederholungen. Vorbeugen ist fast immer günstiger.
Reicht ein Generator für Impressum und Datenschutz?
Als Grundlage oft ja, aber nur, wenn du ihn mit den tatsächlichen Diensten deiner Seite ausfüllst. Ein generierter Text, der nicht zur Seite passt, schützt nicht.
Brauche ich immer ein Cookie-Banner?
Nein. Nur wenn deine Seite Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, zum Beispiel für Analyse oder Werbung. Eine Seite ohne solche Dienste braucht in der Regel keins.
Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?
Nicht ignorieren, Fristen beachten und nichts ungeprüft unterschreiben. Lass die Abmahnung von einer fachkundigen Stelle prüfen, bevor du reagierst. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
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